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Allgemeine Geschäfts-
und Lieferbedingungen (AGB)

FORM AG, kreative Macher, Bern - Stand Mai 2024

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) bilden einen integrierenden Bestandteil sämtlicher Angebote, Dienstleistungen, Auftragsbestätigungen, Lieferungen, Montagen, Rechnungen und sonstigen Leistungen der FORM AG - kreativer Macher und deren Kunden (Auftraggeber). Soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden oder nicht zwingend gesetzliche Vorschriften eine andere Regelung vorschreiben. Die Abgabe einer Bestellung schliesst die Anerkennung dieser AGB durch den Auftraggeber ein. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und der FORM AG - kreative Macher geschlossenen Verträge, über die Ausführung von Aufträgen, insbesondere die Lieferung und Montagen von Waren. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die von der FORM AG - kreative Macher nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Auftragnehmer unverbindlich, auch wenn die FORM AG - kreative Macher nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Allgemeines

2.1 Entwürfe, Zeichnungen, Digitale Daten, Prototypen und Modelle sind Eigentum der FORM AG - kreative Macher und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung vervielfältigt oder Drittpersonen zugänglich gemacht werden.

2.2 Für das Einholen von Bewilligungen (z.B. für das Aufstellen oder Anbringen von Reklamen, Fassadenbeschriftungen, Lichtreklamen, Wegweisern etc.) ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

2.3 Die Verwendung von Druckvorlagen und -daten, welche vom Auftraggeber geliefert werden, erfolgt unter der Annahme, dass dieser die entsprechenden Urheber- oder Reproduktionsrechte besitzt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das von ihm gelieferte Material keine Rechte Dritter verletzt. Für allfällige Schäden, die der FORM AG - kreative Macher entstehen, weil Dritte Ansprüche aufgrund der Verwendung solcher Materialien geltend machen, haftet allein und vollumfänglich der Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet bei angelieferten Daten zudem für die inhaltliche Richtig- und Vollständigkeit, sowie für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen.

2.4 Gehen Originalvorlagen und Muster jeglicher Art verloren oder sind sie nicht mehr bestimmungsgemäss verwendbar, ist die Haftung der FORM AG - kreative Macher auf den Materialwert, maximal jedoch auf CHF 500.00 pro Schadenfall begrenzt. Eine weitere Haftung für direkten und indirekten Schaden wird aus- drücklich wegbedungen.

3. Offerten

3.1 Ohne anders lautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Offerten, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, gelten grundsätzlich als Richtpreisofferten. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 30 Tagen. Nach dieser Frist oder nach Ablauf der vereinbarten Frist ist die FORM AG - kreative Macher von allen zugesicherten Preisen und Terminen sowie von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit und kann diese neu anbieten.

4. Aufträge

4.1 Aufträge sind grundsätzlich nur dann bindend, wenn Sie von der FORM AG - kreative Macher schriftlich bestätigt sind. Ausreichend ist hierbei eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Ein Auftrag gilt bereits dann als erteilt, wenn eine Bestellung eingeht. Etwaige von der jeweils gültigen Offerte abweichende Preisabsprachen erreichen erst dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich von der FORM AG -kreative Macher durch eine Auftragsbestätigung bestätigt wurden. Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter ist und bleibt der Auftraggeber neben dem Dritten weiterhin Vertragspartei und damit neben dem Dritten Schuldner bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung. Dies gilt auch für etwaige Verzugskosten (Zins, Inkasso).

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Für alle Dienstleistungen, Druckaufträge Produkte und Prototypen gilt die jeweils gültige Auftragsbestätigung, es sei denn, es wurde ein anderer Preis ausdrücklich und schriftlich durch die FORM AG - kreative Macher bestätigt. Alle Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten. Verpackungsmaterial im üblichen Rahmen ist in den Preisen enthalten, es sei denn, der Aufraggeber wird auf andere Bedingungen hingewiesen. Preise verstehen sich vorbehaltlich eventueller Materialpreis- oder Lohnerhöhungen, welche vor Fertigstellung des Auftrages erfolgen könnten.

5.2 Rohstoff- und währungsbedingte Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

5.3 Folgekosten, welche auf Unklarheiten in der Bestellung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.4 Für die Ausführung von Arbeiten in Regie oder vom Auftraggeber angeordneten Regiearbeiten gelten die Regiestunden-Ansätze der FORM AG - kreative Macher. Die Reisezeit wird als normale Arbeitszeit inkl. allfälligen Zuschlägen (z.B. für Nacht- oder Wochenendarbeit) verrechnet. Montagezubehör, Lieferwagen und Km-Entschädigung werden separat in Rechnung gestellt.

5.5 Annulliert der Auftraggeber erteilte Aufträge, hat er die bereits entstandenen Kosten zu tragen.

5.6 Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist rein netto zu bezahlen. Falls auf der Rechnung keine Zahlungsfrist vermerkt ist, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins in der Höhe von 5% erhoben. Zudem ist die FORM AG - kreative Macher bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern.

6. Liefer- & Montagefristen

6.1 Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn diese von der FORM AG - kreative Macher schriftlich bestätigt werden und die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt bei der FORM AG - kreative Macher eintreffen. Ebenso gelten die zugesicherten Liefertermine nur bei fristgerechter Bezahlung, insbesondere bei Vorauskasse. Die bei Auftragsannahme bestätigten Liefertermine sind Ca.-Angaben. Weisen die gelieferten Druckdaten oder andere Unterlagen nach Bestätigung eines Liefertermins Mängel auf, so ist die FORM AG -kreative Macher nicht mehr an die Lieferfrist gebunden. Gleiches gilt bei verspäteter Freigabe durch den Auftraggeber. Gerät die FORM AG - kreative Macher unverschuldet in Lieferrückstand, z.B. durch Arbeitsniederlegung, Streik, Krieg, Energie- oder Materialmangel, durch Verzugs- und Vertragsverletzung Dritter (z.B. Zulieferer, Lieferanten) sowie durch alle Fälle höherer Gewalt, so berechtigt dies den Auftraggeber nicht, vom Vertrag/ Bestellung zurückzutreten, und/ oder die FORM AG - kreative Macher für etwaige Schadensersatzforderungen in Anspruch zu nehmen. Bei Lieferverzug, der eindeutig und nachweislich durch die FORM AG -kreative Macher verschuldet wurde, haftet dieser maximal bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn ein schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigter Liefertermin vorliegt.

6.2 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers ab Produktionsort und erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse und auf dessen Rechnung. Eine etwaige nachträglich vereinbarte abweichende Lieferadresse muss vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sollte bei Übergabe der Ware durch Post, Spedition, Kurier etc. eine äusserlich sichtbare Beschädigung der Ware ersichtlich sein, so darf diese nur dann angenommen werden, wenn diese Mängel schriftlich beim Transportunternehmen an Ort und Stelle festgehalten werden. Nachträglich eingereichte Schadensmeldungen werden nicht berücksichtigt.

6.3 Der Auftraggeber prüft nach Erhalt die gelieferte Ware sorgfältig. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 10 Tagen nach Empfang schriftlich zu erfolgen. Für später gemeldete Mängel haftet die FORM AG - kreative Macher nicht mehr. Bei berechtigter Mängelrüge, welche eindeutig und zweifelsfrei von der FORM AG - kreative Macher zu verantworten ist, verpflichtet sich die FORM AG - kreative Macher zu entsprechender Nachbesserung oder entsprechender Ersatzleistung in einer angemessenen Frist. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen
6.4 Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Auftrag erteilt wird.

6.5 Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist die FORM AG - kreative Macher berechtigt, die Ware zu fakturieren und etwaige Lagerkosten (auch von Dritten) sowie etwaige Entsorgungskosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen Eigentum der FORM AG - kreative Macher. Die FORM AG - kreative Macher behält sich vor, das Eigentum im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Forderungen aus der Weiterveräusserung der gelieferten Ware sind in gleicher Weise im Voraus an die FORM AG, kreative Macher abgetreten.

8. Urheber- und Reproduktionsrechte

8.1 Der Auftraggeber erwirbt mit Bezahlung des geschuldeten Entgelts grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und zur Verbreitung an den von FORM AG - kreative Macher geschaffenen Werken. Der Erwerb ausschliesslicher Nutzungsrechte durch den Auftraggeber bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. In jedem Falle gehen die Nutzungsrechte erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts über.

8.2 Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und die Produktion aller vom Auftraggeber der FORM AG - kreative Macher zur Verfügung gestellten Daten, Bild- und Textvorlagen, Logos, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und der Annahme, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt und die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Dies gilt auch für Archivdaten und deren Wiederbenutzung. Sofern Dritte gegenüber der FORM AG - kreative Macher eine Verletzung ihrer Rechte geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber die FORM AG - kreative Macher spätestens bei schriftlicher Aufforderung von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen freizustellen und die FORM AG - kreative Macher sämtliche aus einer Rechtsverletzung resultierenden Schäden zu ersetzen.

8.3 Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge
Die von der FORM AG - kreative Macher erstellten Arbeitsunterlagen (Filme, Daten, Satz, Vorlagen, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen usw.) bleiben Eigentum der FORM AG - kreative Macher.

9. Werbung

9.1 Die Form AG behält sich vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden oder diese für Eigenwerbung zu verwenden.

9.2 Ebenfalls dürfen Daten, Fotos, Text, Bild und Videomaterialien von Produktionen und Endprodukten für Werbe- und Marketingzwecke in den sozialen Medien und auf der Website der FORM AG - kreative Macher verwendet werden.

10. Branchenübliche Toleranzen

10.1 Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Materialträger (Papier, Karton, Styropor, Glas, Holz, Dibond, usw.) bleiben vorbehalten. Soweit der FORM AG - kreative Macher durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Auftraggeber.

11. Vom Auftraggeber geliefertes Material

11.1 Vom Auftraggeber beschafftes Material ist der FORM AG - kreative Macher frei Haus zu liefern. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch die Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

12. Aufbewahrung der Arbeitsunterlagen

12.1 Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Dateien, Negative, Farbauszüge, Bilder, Nutzenfilme, Satz, , Muster, Abzüge sowie Werkzeuge) besteht ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung nicht.

13. Kontroll- und Prüfdokumente (Gut zum Druck)

13.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Daten, Proofs, Dokumentationen, Prototypen, 3D Daten, Renderings usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck/ - Ausführung und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb einer zeitnahen Frist zurückzugeben. Die FORM AG - kreative Macher, haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass allfällig vereinbarte Lieferfristen sich automatisch bei zu spät eingereichten Kontroll- und Prüfdokumenten verlängern.

14. Datenschutz

14.1 Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang von Daten verweist die FORM AG - kreative Macher auf ihre gesonderte Datenschutzerklärung.

15. Haftungsausschluss

15.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers als die in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten, sei es aus nicht gehöriger Lieferung oder anderen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung damit zusammenhängender Folgeschäden.

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

16.1 Auf sämtlichen Verträgen der FORM AG - kreative Macher mit ihren Auftraggebern findet schweizerisches Recht Anwendung. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist der Sitz der FORM AG - kreative Macher.

17. Salvatorische Klausel

17.1 Sollte eine oder mehrere der o.g. Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, bleiben alle anderen Bedingungen hiervon unberührt. Die unwirksame/n Bedingungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.